Mietrecht

Das Mietrecht gehört gerade in einer Großstadt wie Köln, in der die Mehrheit der Bürger noch „zur Miete wohnen“ und ebenso die meisten Gewerbeimmobilien im Rahmen mietvertraglicher Vereinbarungen genutzt werden, zu dem Kernbereich anwaltlicher Tätigkeit.

Obwohl das Mietrecht durch die im Jahre 2001 durchgeführte umfassende „Mietrechtsreform“ vereinfacht werden sollte, ist es für den juristischen Laien oftmals unmöglich, die zahlreichen Einzelgesetze und Rechtsprechungsurteile in ihrer Bedeutung nachzuvollziehen. Diese Unmöglichkeit führt dann häufig dazu, dass es zu Mißverständnissen zwischen Vermieter und Mieter kommt, was gerade bei einem Mietverhältnis, das üblicherweise auf eine gewisse Dauer angelegt ist, zu unschönen Auseinandersetzungen führen kann.

In vielen Fällen lassen sich solcherart Streitigkeiten bereits im Vorfeld und ohne gerichtliche kostenträchtigere Inanspruchnahme klären.
Leider mache ich immer wieder die Erfahrung, dass Betroffene am falschen Ende sparen und auf eine vorbeugende Beratung verzichten. Sie nehmen erst dann fundierte juristische Hilfe in Anspruch, wenn sie gar nicht mehr weiter wissen. Oftmals sind zu diesem Zeitpunkt die Fronten bereits so verhärtet, dass nur noch eine gerichtliche Auseinandersetzung in Frage kommt oder aber es hat sich bereits ein finanzieller Verlust eingestellt, der dann nicht mehr ohne weiteres ausgeglichen werden kann.


Kosten

Nach den gesetzlichen Vorschriften dürfen die anwaltlichen Kosten einer Erstberatung nicht mehr als 190,00 € zzgl. MwSt. betragen. Nach meiner Erfahrung liegen die Kosten einer Erstberatung auf dem Gebiete des Mietrechts in den meisten Fällen weit unter diesem Betrag. Scheuen Sie sich nicht, sich bei der Vereinbarung eines Beratungstermins nach den voraussichtlichen Kosten zu erkundigen.