In vielen Fällen lassen sich solcherart Streitigkeiten bereits im Vorfeld und ohne gerichtliche kostenträchtigere Inanspruchnahme klären.
Leider mache ich immer wieder die Erfahrung, dass Betroffene am falschen Ende sparen und auf eine vorbeugende Beratung verzichten. Sie nehmen erst dann fundierte juristische Hilfe in Anspruch, wenn sie gar nicht mehr weiter wissen. Oftmals sind zu diesem Zeitpunkt die Fronten bereits so verhärtet, dass nur noch eine gerichtliche Auseinandersetzung in Frage kommt oder aber es hat sich bereits ein finanzieller Verlust eingestellt, der dann nicht mehr ohne weiteres ausgeglichen werden kann.
Kosten:
Nach den gesetzlichen Vorschriften dürfen die anwaltlichen Kosten einer Erstberatung nicht mehr als 190,00 € zzgl. MwSt. betragen. Nach meiner Erfahrung liegen die Kosten einer Erstberatung auf dem Gebiete des Mietrechts in den meisten Fällen weit unter diesem Betrag. Scheuen Sie sich nicht, sich bei der Vereinbarung eines Beratungstermins nach den voraussichtlichen Kosten zu erkundigen.