KostenVertrauensvolle Zusammenarbeit erfordert Kostentransparenz.
Eine Erstberatung kostet ab 35,00 EUR.
Alle anderen anwaltlichen Tätigkeiten werden nach der Rechtsanwaltsvergütungsordnung, kurz RVG, berechnet.
Grundlage ist der sogenannte "Gegenstandswert bzw. Streitwert".
Alternativ kann auch eine Honorarvereinbarung getroffen werden. Hier werden Stundensätze und sonstige Kosten klar geregelt und exakt nach Inanspruchnahme abgerechnet.
Gerne stehe ich Ihnen zur Verfügung, wenn Sie Fragen zu voraussichtlichen Kosten haben:
sabine.grebe@netcologne.de
"Bei kleinem Budget"
Verfügen Sie nur über ein geringes Einkommen und können sich eine anwaltliche Beratung nicht leisten, können Sie beim Amtsgericht einen Antrag auf Beratungshilfe (Link) zu stellen. Liegen die Voraussetzungen vor, wird Ihnen das Amtsgericht einen sog. "Beratungsschein" ausstellen. Sie brauchen dann lediglich 10,00 EUR an "Anwaltskosten" zahlen.
Eine rechtliche Auseinandersetzung, die vor Gericht ausgetragen werden muß, macht es möglich Prozeßkostenhilfe (Link) zu beantragen. Allerdings sind hier einige Punkte zu beachten. Sie erhalten die Prozeßkostenhilfe nur, wenn Sie über ein geringes Einkommen verfügen und gewisse Erfolgsaussichten bestehen, dass Sie "Recht bekommen". Ist dies nicht der Fall, erhalten Sie keine Prozeßkostenhilfe und die Kosten werden Ihnen nicht erstattet.
Gerne stehe ich Ihnen für weitere Auskünfte zu diesem Thema zur Verfügung.
©2010 Sabine Grebe